1. ALLGEMEINES
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Waren, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, und gelten von jedem Abnehmer durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns auch ohne ausdrückliche Erklärung für die gesammte Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und bindend anerkannt. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns bestätigt worden sind.
2. AUFTRAGSANNAHME
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Neben abreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Die im Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, so erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer entsprechende Mitteilung. Die Änderung der Personenzahl gilt nur dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.
3. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Wir bemühen uns um termingerechte Anlieferung bestellter Ware. Geringfügige Verzögerungen begründen kein Rücktrittsrecht des Bestellers. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können gegen uns nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Maschinenstörungen, Verkehrsstörungen und dergleichen geben uns das Recht, entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Besteller oder Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag hat.
4. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Wir bitten um Bekanntgabe der gewünschten Änderungen sowie der endgültigen Personenzahl bis 10 Tage vorher. Sollte die Veranstaltung 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, ausfallen oder von diesem storniert werden, erhält Loi Catering 40% des Auftragsvolumens ohne Nebenkosten. Ab dem 6. Tag 100% des vereinbarten Entgelts ohne Nebenkosten.
5. VERSAND
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller bzw. Empfänger über.
6. GÜTEBEDINGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Warenlieferung erfolgt hinsichtlich Beschaffenheit und Qualität nach den vereinbarten Bedingungen. Beanstandungen jeder Art, insbesondere Mängelrügen, sind unverzüglich nach Erhalt der Ware vom Empfänger geltend zu machen. Erhebliche Mängeleinreden begründen dabei lediglich einen Wertminderungsanspruch. Die Wandlung bleibt ausgeschlossen. Eine angebotene Ersatzlieferung muss der Besteller in jedem Fall annehmen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Unsere Haftung ist begrenzt auf grobes Verschulden. Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Käufers aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahlässigkeit bleibt unberührt. Für Folgeschäden irgendwelcher Art übernehmen wir keinerlei Haftung.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung (Nettopreiszzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Überschreitungdes Zahlungsziels wirkt verzugsbegründend, Aufrechnungsund Zurückbehaltungsrechte des Bestellers bzw. Käufers, die von uns nicht schriftlich anerkannt worden sind, sind ausgesschlossen. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fähigkeit unserer Forderungen nicht. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von drei Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz Deutschen Bundesbank zu zahlen, mindestens aber 6%.
8. ZUBEHÖR
Gegen eine Leihgebühr werden Geschirr, Gläser und Besteck auf Wunsch mitgeliefert. Dieses ist vom Besteller unbeschädigt und gereinigtzurückzugeben. Für Beschädigungen und Verluste haftet der Besteller unabhängig von einem etwaigen Verschulden. Der Besteller hat dabei jeweils den Neuanschaffungspreis der verloren gegangenen oder beschädigten Gegenstände zu ersetzen.
9. VERTRETER
Alle mit Vertretern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der besonderen schriftlichen Bestätigung durch uns. Vertreter haben ohne besondere Vollmacht keine Inkassobefugnis.
10. ERFÜLLUNGSORT
Köln
11. GERICHTSSTAND
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbahrung nach § 38 ZPO vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen,Köln.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen durch Gesetzoder Sondervertrag wegfallen oder rechtsungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Änderungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen Schriftform.